Die Honorierung richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (pdf). Sie erhalten am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung.
Eine Psychotherapie muss fast immer bei der Versicherung bzw. Beihilfe beantragt werden. Die genaue Vorgehensweise der Erstattung ist jedoch von Versicherung zu Versicherung oft verschieden und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang mit der Versicherung ab.
Leider kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht mit
den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Psychotherapeuten, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, finden Sie z.B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
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Sie können die Kosten natürlich auch selbst übernehmen. In diesem Fall kann die Therapie unbürokratisch sofort beginnen; zudem ist hierbei Diskretion gegenüber Krankenkassen und Versicherungen sichergestellt.