Der erste Schritt besteht in einer unverbindlichen Kontaktaufnahme, am besten über mein Kontaktformular. In diesem sollten Sie mir kurz Ihr Anliegen skizzieren. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden. Zunächst vereinbaren wir dann einen Termin zu einem Erstgespräch. Dieses dient dazu, das Problem näher zu erfassen und abzuklären, ob eine Psychotherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist. Das Erstgespräch kann normalerweise innerhalb einer Woche nach der Kontaktaufnahme erfolgen.
Danach finden bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu, dass wir uns kennenlernen und feststellen, ob wir zusammen arbeiten können. In diesem Zeitraum wird das Problem näher erfasst, Ihre Lebensgeschichte eingehender besprochen und schließlich ein Therapieplan erstellt. Die Ziele der Therapie werden gemeinsam definiert. Diese ca. fünf ersten Sitzungen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe ohne Antrag übernommen.
Eine Psychotherapie muss fast immer bei der Versicherung bzw. Beihilfe beantragt werden. Während der probatorischen Sitzungen stelle ich daher einen Antrag auf Verhaltenstherapie. Dieser muss von einem Gutachter Ihrer Krankenversicherung bewilligt werden. Die genaue Vorgehensweise der Erstattung ist von Versicherung zu Versicherung verschieden und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang ab.
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern je ca. 50 Minuten. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche, die wir miteinander führen, der Schweigepflicht.
Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.
Leider kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Alternativ können Sie als Selbstzahler die Kosten auch selbst übernehmen. In diesem Fall kann die Therapie unbürokratisch sofort beginnen; zudem ist hierbei Diskretion gegenüber Krankenkassen und Versicherungen sichergestellt.